1.
Der Gastaufnahmevertrag ( Mietvertrag ) gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer/ der Veranstaltungsraum bestellt oder zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2.
Die reservierten Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag bis 10.00 Uhr.
3.
Die reservierten Veranstaltungsräume stehen dem Kunden nur zu den schriftlich vereinbarten Zeiträumen zur Verfügung. Überschreitungen können nur nach Absprache mit der Hotelleitung und nach Verfügbarkeit gewährt werden.
4.
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Veranstaltungsräume besteht nicht. Es sei denn, es wurde vorher schriftlich vereinbart.
5a.
Das reservierte Hotelzimmer wird auf jeden Fall am Anreisetag freigehalten. Bei Nichtanreise oder Stornierung und keiner Möglichkeit zur Weitervermietung wird der für den Buchungszeitraum vereinbarte Zimmerpreis abzüglich einer Eigenaufwandseinsparung von 20 % in Rechnung gestellt.
5b.
Für Reservierungen von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen ( Individualgäste, Reiseveranstalter, Seminare, Tagungen und Kongresse ) gelten folgende Rückgabefristen ( Kulanzregelung ):
- bis 35 Tage vor Ankunft kostenfrei
- 34 Tage bis 23 Tage vor Ankunft 40 % der gebuchten Leistung
- 22 Tage bis 11 Tage vor Ankunft 60 % der gebuchten Leistung
- bis 10 Tage vor Ankunft 80 % der gebuchten Leistung
5c.
Bei gebuchten Ferienaufenthalten über 3 Tage hinaus werden bei vorzeitiger Abreise 60 % der nicht in Anspruch genommenen Leistungen in Rechnung gestellt. In jedem Fall bemüht sich das Hotel nicht in Anspruch genommene Zimmer oder Veranstaltungsräume anderweitig weiterzuvermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur weiteren Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Veranstaltungsräume oder Leistungspakete haftet der Besteller für die Vertragsdauer und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung.
6.
Bei Gruppenbuchungen ( ab 15 Personen ) stellt der Besteller dem Hotel spätestens 4 Tage vor Anreise eine Teilnehmerliste zur Verfügung.
7.
Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
8.
Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar.
9.
Mündliche Nebenreden werden nicht getroffen; Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.
Gerichtstand ist Norderney.
Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketten, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:
11.
Bei Totalstornierungen von Tagungspauschalen wird mindestens die ausgewiesene Raummiete abzüglich 20 % Aufwandsentschädigung berechnet.
12.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muß spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
13.
Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
14.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.
15.
Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung durch Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter/Besteller.
16.
Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist strengstens untersagt und ist ein grober Verstoß gegen die Hausordnung.
Bei Nichteinhaltung kann dies direkt vor Ort zu einer Auflösung des Beherbergungsvertrages führen.
Gültig ab 01.06.12